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   VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 9-IV-14   

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VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 9-IV-14 (https://dejure.org/2014,31995)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23.10.2014 - 9-IV-14 (https://dejure.org/2014,31995)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23. Oktober 2014 - 9-IV-14 (https://dejure.org/2014,31995)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07

    Anforderungen an die Substantiierung einer gegen die Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 9-IV-14
    Ein Rechtsschutzbedürfnis, vor dem Verfassungsgerichtshof neben der Ausgangsentscheidung auch die Entscheidung über die Anhörungsrüge zu überprüfen, besteht nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 9-IV-14
    Ein Rechtsschutzbedürfnis, vor dem Verfassungsgerichtshof neben der Ausgangsentscheidung auch die Entscheidung über die Anhörungsrüge zu überprüfen, besteht nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; Beschluss vom 4. September 2008, BVerfGK 14, 238 [243]).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 9-IV-14
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 66-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 9-IV-14
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 66-IV-09; Beschluss vom 17. Juli 2014 - Vf. 36IV-13; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 9-IV-14
    a) Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gibt den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem für die jeweilige gerichtliche Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern, und verpflichtet das Gericht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2012 - 73-IV-12
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 9-IV-14
    Aus der gerichtlichen Pflicht, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, folgt nicht, dass ihm auch in der Sache zu entsprechen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2012 - Vf. 73-IV-12; st. Rspr.).
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